AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Vereinbarung“) stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen (dem „Affiliate“) und dem Unternehmen dar und regeln Ihre Teilnahme am Programm. Durch die Anmeldung zum Programm erklären Sie sich damit einverstanden, diese Vereinbarung einzuhalten, einschließlich aller Anlagen, Richtlinien und Leitlinien, die hierin durch Bezugnahme einbezogen sind und vom Unternehmen von Zeit zu Zeit geändert werden können.

Definitionen

Das Unternehmen bezeichnet die Person oder Gruppe von Personen, die das Programm organisieren und Inhaber der Rechte an der Marke sind.

Die Marke bezeichnet die Marke Paripesa, unter der das Programm betrieben wird.

Das Programm bezeichnet das Paripesa Partners Affiliate-Programm, eine Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und den Affiliates, im Rahmen derer Affiliates die Produkte und Dienstleistungen der Marke bewerben, um Kunden zu gewinnen, wofür der Affiliate eine Provision erhält.

Programm-Website bezeichnet die unter //pbc888.blog erreichbare Website sowie jede andere Website oder Domain, die vom Unternehmen für die Zwecke des Programms betrieben wird.

Affiliate bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die sich für das Programm registriert und gemäß dieser Vereinbarung daran teilnimmt.

Affiliate-Konto bezeichnet ein persönliches Konto, das für einen Affiliate im Programm erstellt wird, um Teilnahme, Kunden und Provisionen zu verfolgen.

Affiliate-ID bezeichnet die dem Affiliate im Rahmen des Programms zugewiesene eindeutige Kennung.

Provision (oder Provisionen) bezeichnet die dem Affiliate zustehende Vergütung für seine Teilnahme und qualifizierenden Handlungen im Rahmen des Programms, basierend auf den vom Affiliate geworbenen Neukunden, wie zwischen dem Unternehmen und dem Affiliate vereinbart.

Neukunden bezeichnet Nutzer, die sich zuvor nicht beim Unternehmen registriert hatten, durch einen Affiliate im Rahmen des Programms gewonnen wurden, anschließend ein Konto registrierten und ihre erste Einzahlung tätigten.

Marketingmaterialien bezeichnet sämtliche Werbeinhalte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Banner, HTML-E-Mails, redaktionelle Inhalte, Bilder, Logos, Links, Tracking-Links, Gutscheincodes, Videos, Inhalte für soziale Medien sowie alle anderen Materialien oder Medien, die vom Programm zur Nutzung durch den Affiliate gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

Betrügerischer Traffic bezeichnet jede Aktivität, die vom Affiliate im Rahmen des Programms mit der Absicht durchgeführt wird, Provisionen durch illegale, irreführende, unehrliche oder anderweitig unzulässige Mittel zu erlangen, sowie jedes Verhalten, das nach alleiniger Auffassung des Unternehmens als unfair, betrügerisch oder anderweitig unzulässig gilt, unabhängig davon, ob ein tatsächlicher Schaden für das Unternehmen entsteht. Betrügerischer Traffic umfasst alle Handlungen, Methoden oder Systeme, die das Unternehmen vernünftigerweise als betrügerisch, illegal oder zur Täuschung des Unternehmens bestimmt ansieht, unabhängig davon, ob solche Handlungen hierin ausdrücklich beschrieben sind.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Durch die Teilnahme am Programm bestätigt der Affiliate, dass er diese Vereinbarung gelesen, verstanden hat und sich damit einverstanden erklärt, an diese sowie an alle hierin durch Bezugnahme einbezogenen Richtlinien gebunden zu sein. Die Teilnahme am Programm ist nur zulässig, solange der Affiliate die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle anwendbaren Richtlinien einhält, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können.

1.2. Dem Affiliate wird ein eindeutiger Benutzername und ein Passwort für den Zugriff auf die Programm-Website zugewiesen, die von keiner anderen Person als dem Affiliate verwendet werden dürfen.

1.3. Der Affiliate ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Vertraulichkeit des Benutzernamens und Passworts verantwortlich und darf diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Der Affiliate ist allein verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Affiliate-Konto und seiner Affiliate-ID stattfinden.

1.4. Das Programm kann von Zeit zu Zeit verlangen, dass der Affiliate seine Kontodaten verifiziert, um weiterhin Provisionen zu erhalten oder betrügerische Aktivitäten zu verhindern. Eine solche Verifizierung kann die Vorlage von Dokumenten erfordern, die die Identität des Affiliates, Zahlungsdaten und die physische Adresse bestätigen.

1.5. Ist der Affiliate eine natürliche Person und keine gewerbliche Einheit, muss er/sie für die Teilnahme mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein und/oder das gesetzliche Volljährigkeitsalter erreicht haben, sofern dieses in seinem/ihrem Wohnsitzland höher ist.

1.6. Das Programm kann nach eigenem Ermessen die Richtigkeit und Genauigkeit der vom Affiliate bereitgestellten Registrierungsinformationen überprüfen. Stellt das Programm zu irgendeinem Zeitpunkt fest, dass die Angaben irreführend, ungenau oder falsch sind, kann es das Konto des Affiliates einschränken, verweigern oder kündigen sowie den Zugang und jegliche Vorteile aus der Teilnahme entziehen und Zahlungen zurückhalten.

1.7. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Parteien mit dieser Vereinbarung beabsichtigen, eine Beziehung zwischen dem Programm und dem Affiliate zu begründen, dass es jedoch nicht die Absicht einer der Parteien ist, ein Joint Venture einzugehen oder den Affiliate in irgendeiner Weise zu einem Vertreter, Mitarbeiter oder Partner des Programms zu machen. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dadurch eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Agentur-, Arbeits-, Treuhand- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien entsteht. Der Affiliate erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, ausschließlich auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu handeln, allein verantwortlich für alle Steuern, Abgaben, Gebühren und sonstigen staatlichen Belastungen zu sein, die sich aus seiner Teilnahme am Programm ergeben, und dass das Unternehmen keinerlei Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf solche Steuern, Kosten oder Ausgaben übernimmt. Sämtliche Kosten für den Betrieb, die Wartung und die Bewerbung der Websites des Affiliates, der Marketingmaterialien und damit zusammenhängender Aktivitäten werden vollständig vom Affiliate getragen, und der Affiliate stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen, Strafen oder Haftungen frei, die aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen resultieren.

1.8. Es wird ferner vereinbart, dass der Affiliate nicht befugt ist, im Namen oder im Auftrag des Programms irgendwelche Verpflichtungen, gleich ob ausdrücklich oder stillschweigend, einzugehen oder zu übernehmen, noch als dessen Vertreter für irgendeinen Zweck zu handeln oder sich als solcher darzustellen, und der Affiliate wird sich nicht als Inhaber einer solchen Befugnis ausgeben.

2. Marketing- und Werberichtlinien

2.1. Der Affiliate verwendet ausschließlich aktuelle und vom Unternehmen genehmigte Marketingmaterialien und hält die Anforderungen des Unternehmens hinsichtlich der Nutzung der Marken, Warenzeichen und sonstigen geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens ein. Die Struktur, das Erscheinungsbild und die Syntax sämtlicher Tracking-Links werden ausschließlich vom Unternehmen festgelegt und dürfen vom Affiliate nicht verändert werden.

2.2. Der Affiliate darf nicht:

  • veraltete oder nicht genehmigte Links, Logos, Screenshots oder sonstige Marketingmaterialien verwenden;
  • Werbung oder sonstige Marketingmaterialien verwenden, die den Namen des Unternehmens oder einer seiner Marken enthalten und Links oder Weiterleitungen zu Websites von Wettbewerbern beinhalten;
  • Schlüsselwörter, Suchanfragen, Meta-Tags oder sonstige Identifikatoren erwerben, registrieren oder verwenden, die identisch oder verwechslungsfähig ähnlich zu den Marken, Markenbezeichnungen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten des Unternehmens sind, in Suchmaschinen, Portalen, Werbediensten oder sonstigen Such- oder Referenzdiensten;
  • Websites, Seiten, Konten, Gruppen in sozialen Netzwerken oder mobile oder Webanwendungen erstellen oder betreiben, die mit offiziellen Ressourcen des Unternehmens oder seiner Marken verwechselt werden könnten;
  • das Erscheinungsbild von durch das Unternehmen genehmigten Marketingmaterialien verändern oder in anderen als den vom Unternehmen genehmigten Marketingmaterialien auf das Programm Bezug nehmen;
  • Marketingmaterialien oder Inhalte des Unternehmens ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verkaufen, weiterverkaufen, auslagern oder anderweitig zugänglich machen, wobei jeder entsprechende Versuch nichtig und unwirksam ist.

2.3. Der Affiliate darf eigene kreative Materialien (einschließlich Banner, HTML-E-Mails, redaktionelle Inhalte, Bilder und Logos) nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens verwenden.

2.4. Der Affiliate ist allein verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie aller darauf erscheinenden Materialien. Diese Verantwortlichkeiten umfassen unter anderem den technischen Betrieb der Website und aller damit verbundenen Geräte und Systeme, die Erstellung und Veröffentlichung von Produktbewertungen, Beschreibungen und Verweisen, die direkte Verlinkung dieser Beschreibungen mit der Website des Programms unter Verwendung der vom Unternehmen bereitgestellten Tracking-Links sowie die Sicherstellung der Richtigkeit und Angemessenheit sämtlicher Materialien und dass diese keine Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzen und keine irreführenden, rechtswidrigen oder verleumderischen Inhalte enthalten. Das Unternehmen lehnt jede Haftung für die Website und die Inhalte des Affiliates ab.

2.5. Sofern das Unternehmen im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen Informationen, Klarstellungen oder Unterlagen anfordert oder den Austausch, die Entfernung oder Änderung von Marketingmaterialien oder andere Maßnahmen verlangt, hat der Affiliate diesen Anforderungen unverzüglich nachzukommen.

2.6. Dem Affiliate kann eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für die Dauer dieser Vereinbarung zur Nutzung des Firmennamens, der Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und sonstiger Kennzeichen des Programms ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung eines Vertreters des Programms und ausschließlich im Zusammenhang mit der Darstellung der Marketingmaterialien auf der Website des Affiliates gewährt werden. Diese Lizenz darf nicht unterlizenziert, abgetreten oder anderweitig übertragen werden. Das Recht des Affiliates zur Nutzung der Marken ist auf diese Lizenz beschränkt und ergibt sich ausschließlich daraus. Der Affiliate wird weder die Ungültigkeit noch die Nichtdurchsetzbarkeit anfechten oder das Eigentum an den Marken in irgendeinem Verfahren bestreiten und keine Maßnahmen ergreifen, die die Rechte des Programms an den Marken beeinträchtigen, diese generisch machen oder deren Gültigkeit oder den damit verbundenen Goodwill schwächen könnten.

2.7. Die Anforderungen des Unternehmens hinsichtlich der Marketingmaterialien gelten ebenfalls für die Verwendung von Promo-Codes, und der Affiliate hat diese Anforderungen jederzeit im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Programm einzuhalten.

2.8. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Registrierungen, die über Promo-Codes erfolgen, für die Zwecke der Affiliate-Zuordnung als ungültig zu erklären, wenn die Art der Nutzung des Promo-Codes, dessen Struktur oder dessen Verteilungsmethode nicht vernünftigerweise die Bestätigung zulassen, dass solche Registrierungen aus der tatsächlichen und legitimen Marketingaktivität des Affiliates resultieren.

2.9. Das Unternehmen behält sich ferner das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Anzahl der einem Affiliate zugewiesenen Promo-Codes festzulegen, zu begrenzen, zu ändern oder zu widerrufen. Dies umfasst die Möglichkeit, Promo-Codes zu deaktivieren, zu konsolidieren oder neu zuzuweisen, insbesondere wenn die Anzahl aktiver Promo-Codes das für die verifizierte Marketingaktivität des Affiliates erforderliche Maß überschreitet.

2.10. In solchen Fällen kann das Unternehmen Provisionen neu berechnen, Kunden vom Affiliate-Konto trennen, aufgelaufene oder ausstehende Zahlungen stornieren und alle anderen Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz der Integrität des Programms als erforderlich erachtet werden.

3. Provision

3.1. Provisionen werden ausschließlich für Traffic und Aktionen verdient, die tatsächlich vom Affiliate generiert und abgeschlossen wurden. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen Provisionen für jeden Zeitraum verzögern, reduzieren oder zurückhalten, in dem der Affiliate freiwillig Links, Banner, Promo-Codes oder andere Marketingmaterialien entfernt, deaktiviert oder anderweitig deren Platzierung einstellt, seine Werbemaßnahmen erheblich reduziert oder die aktive Bewerbung anderweitig unterbricht.

3.2. Sämtliche Provisionsberechnungen basieren auf dem internen Berichtssystem des Programms; das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, Provisionsbeträge nach vernünftigem Ermessen anzupassen, soweit dies erforderlich ist, einschließlich in Fällen der Traffic-Validierung, Betrugsprävention, technischer Abweichungen oder vereinbarter kommerzieller Bedingungen, und jede vom Unternehmen geleistete endgültige Zahlung gilt als korrekt und verbindlich.

3.3. Der Affiliate ist berechtigt, Provisionen im Zusammenhang mit der Aktivität von Kunden zu verdienen, die vom Affiliate geworben wurden, wie hierin näher beschrieben. Der Affiliate erkennt an und stimmt zu, dass das Unternehmen diese Provisionssätze von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern kann. Provisionszahlungen erfolgen ausschließlich während der Teilnahme des Affiliates am Programm und nur für den Zeitraum, in dem der Affiliate weiterhin Neukunden gemäß diesen Bedingungen vermittelt. Der Affiliate erhält keine Provisionszahlungen mehr, wenn seine Teilnahme am Programm aus irgendeinem Grund beendet wird.

3.4. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Provision zu reduzieren, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

  • eine erhebliche Verringerung der Anzahl von Neukunden, die über die mit der Affiliate-ID verbundenen Links und Promo-Codes registriert wurden;
  • eine erhebliche Verringerung der durchschnittlichen Dauer, während der die Konten dieser Neukunden aktiv bleiben;
  • eine erhebliche Verringerung des durchschnittlichen Einzahlungsbetrags dieser Neukunden;
  • ein negativer monatlicher Nettogewinn über einen Zeitraum von 30 Tagen;
  • Änderungen der rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen, die für das Programm, die Dienstleistungen des Unternehmens oder die Website des Unternehmens gelten.

3.5. Wenn der Affiliate innerhalb von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten nicht mindestens sechs (6) FTD (First Time Depositors) gewinnt, ist das Unternehmen berechtigt, die Kooperationsbedingungen zu überprüfen, die Provision zu reduzieren, das Affiliate-Konto im Programm auszusetzen oder diese Vereinbarung mit dem Affiliate einseitig zu kündigen.

3.6. Die zur Auszahlung verfügbare Provision wird auf Grundlage von Ereignissen berechnet, die zum Zeitpunkt der Zahlung vollständig abgeschlossen sind. Provisionen aus noch nicht abgeschlossenen Ereignissen werden dem Affiliate nach deren Abschluss ausgezahlt. Werden die Voraussetzungen für eine Provisionszahlung nicht erfüllt, wird die Provision automatisch in den nächsten Zeitraum übertragen, einschließlich eines etwaigen negativen Saldos.

4. Zahlungen

4.1. Das Programm zahlt dem Affiliate die Provision, berechnet gemäß den individuell zwischen dem Programm und dem Affiliate vereinbarten Bedingungen. Das Programm wendet Revenue-Share-, CPA- und Hybrid-Zahlungsmodelle nach eigenem Ermessen an, abhängig vom Volumen und der Qualität des vom Affiliate generierten Traffics, sofern nicht anders vereinbart.

4.2. Der Affiliate stellt dem Programm die erforderlichen Zahlungsdaten oder sonstigen Informationen zur Verfügung, die zur Durchführung der Zahlung notwendig sind. Provisionen werden dem Affiliate erst nach Bestätigung des Zahlungsbetrags durch das Programm gemäß den individuell vereinbarten Bedingungen ausgezahlt.

4.3. Das Programm kann nach eigenem Ermessen und von Zeit zu Zeit dem Affiliate einen Teil oder die gesamten Provisionen im Voraus auszahlen, ist hierzu jedoch in keinem Fall verpflichtet.

4.4. Der Mindestbetrag der zur Auszahlung verfügbaren Provision beträgt 30 USD (dreißig US-Dollar) für wöchentliche Zahlungen und 100 USD (einhundert US-Dollar) für monatliche Zahlungen. Wird der entsprechende Mindestbetrag nicht erreicht, wird die Provision auf den nächsten Zahlungszeitraum übertragen (einschließlich eines etwaigen negativen Saldos), bis der Mindestbetrag erreicht ist. Vom Programm an den Affiliate geschuldete und zahlbare Provisionen verzinsen sich nicht.

4.5. Das Programm verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um eine zügige Überweisung der Provisionen an die Affiliates sicherzustellen. Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 48–72 Stunden aufgrund der Beteiligung von Zahlungsdienstleistern Dritter. Das Programm behält sich jedoch das Recht vor, Zahlungen im Falle unvorhergesehener technischer Probleme oder zur Überprüfung des Affiliates und seiner Traffic-Quellen um bis zu zwei Monate zu verzögern. Vom Programm an den Affiliate geschuldete Provisionen verzinsen sich nicht.

5. Treu und Glauben

5.1. Der Affiliate wird nicht wissentlich von bekanntem oder vermutetem Traffic profitieren, der nicht in gutem Glauben generiert wurde, unabhängig davon, ob dieser Traffic dem Programm tatsächlich Schaden zufügt oder nicht. Das Programm behält sich das Recht vor, alle Beträge einzubehalten, die dem Affiliate ansonsten im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen würden, sofern ein begründeter Anlass besteht, von einem solchen Traffic auszugehen.

5.2. Das Programm behält sich das Recht vor, Affiliate-Zahlungen zurückzuhalten und/oder Konten auszusetzen oder zu schließen, wenn festgestellt wird, dass geworbene Kunden Angebote oder Promotionen des Programms missbräuchlich nutzen, unabhängig davon, ob dies mit oder ohne Wissen des Affiliates geschieht.

6. Betrug

6.1. Stellt das Programm nach eigenem Ermessen fest, dass der Affiliate oder eine Person, für die der Affiliate rechtlich verantwortlich ist, an Aktivitäten beteiligt war, die das Programm als betrügerisch, irreführend oder geeignet ansieht, den Ruf des Programms zu schädigen, kann das Programm, ist jedoch nicht verpflichtet:

  • die Mitgliedschaft des Affiliates im Programm ohne vorherige Ankündigung auszusetzen oder zu beenden;
  • Informationen über die Identität oder den Standort des Affiliates an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Durchsetzung dieser Bedingungen erforderlich ist.

6.2. Im Falle einer Aussetzung oder Kündigung verfallen alle zu diesem Zeitpunkt fälligen und zahlbaren Provisionen.

6.3. Betrügerischer Traffic umfasst, ohne Einschränkung, unter anderem:

  • Transaktionen unter Verwendung gestohlener, nicht autorisierter oder betrügerischer Kredit- oder Debitkarten;
  • Rückbuchungen oder sonstige Versuche, Zahlungen unrechtmäßig zurückzuerlangen;
  • Absprachen, Koordination oder Vereinbarungen mit verbundenen oder interessierten Parteien zur Erlangung eines unzulässigen Vorteils;
  • Manipulation, Ausnutzung oder Umgehung des Programms, von Boni oder sonstigen Belohnungsmechanismen;
  • Erstellung, Nutzung oder Manipulation falscher, fiktiver, nicht autorisierter oder Dritt-Konten zum Zwecke der Erlangung von Provisionen;
  • die Nutzung unlauterer externer Einflüsse, irreführender Praktiken oder jeglicher Mittel, die darauf abzielen, das Unternehmen zu täuschen;
  • die Nutzung von VPNs, Proxy-Servern oder anderen Technologien zur Verschleierung, Verfälschung oder Veränderung des Standorts oder der Identifikationsdaten des Geräts, das für den Zugriff auf die Ressourcen des Unternehmens verwendet wird;
  • die Durchführung von Handlungen, Methoden oder Systemen, die das Unternehmen vernünftigerweise als betrügerisch, illegal oder auf Täuschung des Unternehmens ausgerichtet ansieht, einschließlich neuer oder unvorhergesehener Formen betrügerischer Aktivitäten, auch wenn diese hierin nicht ausdrücklich beschrieben sind.

6.4. Das Programm kann den Affiliate jederzeit zu Prüfzwecken auditieren. Der Affiliate verpflichtet sich, dem Programm alle angemessenen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Untersuchung hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und dieser Vereinbarung erforderlich sind.

6.5. Affiliates ist es untersagt, die Marke durch E-Mail-Spam, kontextbezogene Werbung unter Nennung des Programms sowie ClickUnder-/PopUnder-Werbeformate zu bewerben, sofern nicht ausdrücklich mit dem Programm vereinbart. Werden solche Handlungen festgestellt, wird das Affiliate-Konto geschlossen, sämtliche angesammelten Provisionen werden annulliert und Provisionszahlungen werden einbehalten. Ebenso ist es untersagt, falsche Angaben über Produkte, Dienstleistungen oder Boni der Marke zu machen.

6.6. Affiliates ist es strengstens untersagt, Spielkonten zu besitzen und Wetten über diese zu platzieren. Diese Regel gilt sowohl für Konten, die über den eigenen Tracking-Link registriert wurden, als auch für andere Konten, über die Wetten platziert wurden. Werden solche Konten einem Affiliate zugeordnet, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Zusammenarbeit sofort und einseitig zu beenden und das Konto des Verstoßenden im Programm zu sperren, ohne Möglichkeit, verbleibende Provisionen oder durch Wetten erzielte Gewinne auszuzahlen.

7. Zusicherungen, Erklärungen und Gewährleistungen

7.1. Der Affiliate erklärt und gewährleistet, dass:

  • er die Befugnis und Fähigkeit besitzt, diese Vereinbarung abzuschließen und daran gebunden zu sein;
  • nach bestem Wissen keine bestehenden, anhängigen oder drohenden Ansprüche oder Verfahren gegen ihn vorliegen;
  • keine seiner Websites falsche oder irreführende Werbung oder maschinenlesbaren Code, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Viren, Trojaner, Würmer oder andere selbst ausführende Programme enthält;
  • er Eigentümer ist oder das rechtmäßige Nutzungsrecht besitzt, alle Inhalte, urheberrechtlich geschützten Materialien, Produkte und Dienstleistungen, die auf oder über seine Website(s) oder in elektronischen Mitteilungen dargestellt werden, zu verwenden und zu verbreiten;
  • er derzeit keiner Vereinbarung oder Geschäftsbeziehung unterliegt, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung stehen könnte.

7.2. Der Affiliate verpflichtet sich und erklärt sich damit einverstanden, dass:

  • er jederzeit alle in der Gerichtsbarkeit, in der der Affiliate ansässig ist, geltenden Gesetze einhält sowie in den Gerichtsbarkeiten, in denen der Affiliate die Marke im Rahmen des Programms direkt oder indirekt bewirbt;
  • er keine Inhalte veröffentlicht oder verbreitet, die falsch, irreführend, diffamierend, verleumderisch, obszön, missbräuchlich, bedrohlich, belästigend, diskriminierend oder anderweitig rechtswidrig sind;
  • er keine Inhalte veröffentlicht, die sich an Personen unter achtzehn (18) Jahren oder unterhalb der gesetzlichen Volljährigkeit in ihrer jeweiligen Gerichtsbarkeit richten oder diese ausnutzen;
  • er sicherstellt, dass sämtliche Inhalte, die auf seiner Website oder in jeglicher Kommunikation veröffentlicht werden, den geltenden lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsprechen und weder den Ruf noch den Goodwill des Programms beeinträchtigen;
  • er keine Vereinbarung oder Geschäftsbeziehung eingeht oder anderweitig Verpflichtungen übernimmt, die nach Auffassung des Programms im Widerspruch zu dieser Vereinbarung stehen könnten;
  • er jederzeit die Bedingungen dieser Vereinbarung sowie die Programmpolitiken einhält, wie sie vom Programm nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit aktualisiert, geändert oder ersetzt werden;
  • er ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Programms weder selbst noch durch eine Person, für die er rechtlich verantwortlich ist, Handelsnamen oder Marken Dritter verwendet;
  • er auf keiner Website und in keiner elektronischen Kommunikation einen Uniform Resource Locator (URL) oder einen sonstigen Link zu Inhalten veröffentlicht oder übermittelt und sich nicht an Praktiken beteiligt oder solche duldet, die nach Auffassung des Programms täuschend, missbräuchlich, gewalttätig, schädlich, obszön sind oder geeignet sind, den Ruf oder das Ansehen des Programms zu beeinträchtigen;
  • er jederzeit die Bedingungen jeder Vereinbarung oder Richtlinie einhält, an der der Affiliate im Rahmen dieser Vereinbarung teilnimmt;
  • er jederzeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf elektronische Kommunikation, E-Mail-Marketing und Werbung in den Gerichtsbarkeiten einhält, in denen er tätig ist oder Kunden anspricht;
  • er keine Inhalte in Bezug auf die Marke oder die Marketingmaterialien in Chatrooms, Foren, Pinnwänden oder Blogs (mit Ausnahme derjenigen, die vom Affiliate betrieben oder überwiegend im Eigentum des Affiliates stehen) ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens veröffentlicht;
  • er für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website(s) und elektronischen Kommunikation verantwortlich ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den technischen Betrieb, die Erstellung, Veröffentlichung und Richtigkeit sämtlicher Inhalte, die auf solchen Websites oder in elektronischen Mitteilungen veröffentlicht werden;
  • er in keiner Weise versucht, Tags, Quellcodes, Links, Pixel, Module oder sonstige Daten, die vom Programm bereitgestellt oder von diesem erhalten wurden, zu verändern, zu modifizieren, zu entfernen, zu verbergen oder anderweitig unbrauchbar oder unwirksam zu machen;
  • er keinen Teil von Seiten, die vom Unternehmen oder dem Programm gehostet werden, „framed“ oder „spiegelt“, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vom Unternehmen gestattet;
  • er keine vom Programm bereitgestellten Inhalte von Websites oder elektronischen Mitteilungen verändert;
  • und er dem Programm jederzeit und von Zeit zu Zeit schriftlich eine gültige Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie sonstige Identifikations- oder Finanzinformationen zur Verfügung stellt, die das Programm vernünftigerweise verlangen kann;
  • er die Marke nicht auf Personen ausrichtet, anspricht oder bewirbt, die sich in Gerichtsbarkeiten befinden, in denen eine solche Werbung, Promotion, Spielaktivität oder Teilnahme am Programm verboten oder eingeschränkt ist oder eine Genehmigung erfordert, die weder das Unternehmen noch der Affiliate besitzt. Der Affiliate wird sich ebenfalls nicht an Minderjährige, selbst ausgeschlossene Personen oder Personen in sanktionierten oder anderweitig eingeschränkten Gebieten richten.

8. Freistellung

8.1. Der Affiliate verpflichtet sich und erklärt sich damit einverstanden, das Programm, dessen Muttergesellschaft sowie deren jeweilige Anteilseigner, Direktoren, leitende Angestellte und Mitarbeiter (zusammen die „freigestellte Gruppe“) von sämtlichen Ansprüchen oder Urteilen freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich sämtlicher tatsächlich entstandener Rechtsanwaltskosten, Auslagen und sonstiger Aufwendungen, die sich aus einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Affiliate oder aus Handlungen oder Unterlassungen des Affiliates oder einer Person ergeben, für die der Affiliate rechtlich verantwortlich ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf sämtliche Schäden, Verluste, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die in irgendeiner Weise entstehen (einschließlich solcher, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Haftung, Klage, Forderung, einem Anspruch oder einer sonstigen Maßnahme ergeben), infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Affiliates oder einer Person, für die der Affiliate rechtlich verantwortlich ist, unabhängig davon, ob die freigestellte Gruppe oder eines ihrer Mitglieder als Beklagter in einem solchen Verfahren benannt wird und unabhängig davon, ob der freigestellten Gruppe oder einem ihrer Mitglieder Fahrlässigkeit oder sonstige Verantwortlichkeit für Schäden an Personen oder Sachen vorgeworfen wird.

8.2. Die Verpflichtung des Affiliates zur Verteidigung und Freistellung gemäß diesem Abschnitt besteht über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort, unabhängig vom Grund der Beendigung, und wird durch keine andere Bestimmung dieser oder einer anderen Vereinbarung eingeschränkt.

8.3. Das Programm kann nach eigenem Ermessen die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle in Bezug auf Angelegenheiten übernehmen, die andernfalls der Freistellung durch den Affiliate unterliegen. Das Programm kann an der Verteidigung von Ansprüchen teilnehmen, für die es die Verteidigung und Kontrolle nicht übernimmt, und der Affiliate darf einen solchen Anspruch nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Programms beilegen.

9. Vertraulichkeit

9.1. Das Programm oder seine Direktoren können dem Affiliate von Zeit zu Zeit bestimmte Informationen über das Geschäft des Programms oder über Kunden, Affiliates, Tochtergesellschaften, Partner, Vertreter oder Mitarbeiter des Programms offenlegen; Geschäfts- und Marketingpläne, Strategien und Methoden, die möglicherweise nicht der branchenüblichen Praxis entsprechen oder nicht allgemein bekannt sind; oder Studien, Diagramme, Pläne, Tabellen oder Zusammenstellungen geschäftlicher und industrieller Informationen, die vom oder im Namen des Programms erlangt oder erstellt wurden (zusammen die „vertraulichen Informationen“).

9.2. Der Affiliate erkennt an, dass vertrauliche Informationen nach alleinigem Ermessen des Programms bereitgestellt werden und dass nichts in dieser Vereinbarung das Programm, seine Direktoren, Vertreter oder Mitarbeiter verpflichtet, dem Affiliate vertrauliche Informationen offenzulegen oder Zugang dazu zu gewähren.

9.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich durch das Programm genehmigt, verpflichtet sich der Affiliate:

  • die vertraulichen Informationen ausschließlich für die in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden;
  • keine vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Programms an Dritte, verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Sub-Affiliates, Vertreter oder Mitarbeiter weiterzugeben, wobei diese Zustimmung nach alleinigem Ermessen verweigert werden kann.

9.4. Der Affiliate erkennt an, dass das Programm alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Ansprüche an den vertraulichen Informationen bleibt. Der Affiliate verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Programms weder zu kopieren noch anderweitig zu reproduzieren.

9.5. Nach Beendigung dieser Vereinbarung oder auf Verlangen des Programms verpflichtet sich der Affiliate, sämtliche Unterlagen, Daten, Aufzeichnungen, Notizen, elektronischen Dateien und sonstigen Materialien, die sich auf vertrauliche Informationen beziehen, unverzüglich an das Programm zurückzugeben.

9.6. Der Affiliate erkennt an und stimmt zu, dass:

  • die Bestimmungen dieses Abschnitts sowie die Zustimmung des Affiliates zu diesen Bestimmungen von wesentlicher Bedeutung sind und einen maßgeblichen Anreiz für das Programm darstellen, diese Vereinbarung einzugehen;
  • die Bestimmungen dieses Abschnitts unabhängig von jeder anderen Bestimmung dieser Vereinbarung auszulegen sind, und das Bestehen eines Anspruchs oder Klagegrundes, den der Affiliate gegenüber dem Programm haben könnte, gleich ob aus dieser Vereinbarung oder anderweitig, keine Verteidigung gegen die Durchsetzung dieses Abschnitts durch das Programm darstellt;
  • jede Verletzung dieses Abschnitts dem Programm einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, für den Schadensersatz kein ausreichender Rechtsbehelf wäre, und der Affiliate stimmt daher zu, dass das Programm im Falle eines solchen Verstoßes berechtigt ist, zusätzlich zu allen anderen Rechten, die dem Programm nach dieser Vereinbarung oder nach Gesetz oder Billigkeit zustehen, eine einstweilige Verfügung gegen den Affiliate zu erwirken, ohne dass der Nachweis eines tatsächlichen Schadens erforderlich ist, und ungeachtet jeder anderen Bestimmung dieser Vereinbarung bleibt dieser Abschnitt nach Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, in Kraft.

9.7. Der Affiliate verpflichtet sich, das Programm von allen Verlusten, Kosten oder Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren auf Grundlage einer vollständigen Kostenerstattung, die dem Programm als unmittelbare oder mittelbare Folge einer unbefugten Offenlegung vertraulicher Informationen durch den Affiliate oder durch eine Person, für die der Affiliate rechtlich verantwortlich ist, entstehen können.

10. Wettbewerbsverbot

10.1. Insbesondere darf der Affiliate weder direkt noch indirekt:

  • Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Programms abwerben, anwerben oder versuchen, diese abzuwerben oder anzuwerben, um ihre Beschäftigung oder Tätigkeit beim Programm zu beenden;
  • Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Programms abwerben, anwerben oder versuchen, diese abzuwerben oder anzuwerben, um ein Beschäftigungsverhältnis oder eine sonstige geschäftliche Beziehung mit dem Affiliate oder mit einem Dritten einzugehen;
  • eine Vereinbarung oder Abmachung, gleich ob schriftlich oder anderweitig, mit einem Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Programms außerhalb des Rahmens dieser Vereinbarung treffen oder anderweitig versuchen, das Programm zu umgehen, um einen direkten oder indirekten Vorteil aus den Geschäftsbeziehungen des Programms zu ziehen;
  • das Programm über einen Dritten fördern, der selbst Affiliate des Programms ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Programms, oder seine Aktivitäten anderweitig so strukturieren, dass das Tracking-, Zuordnungs- oder Vergütungssystem des Programms umgangen wird.

11. Kein Verzicht

11.1. Das Versäumnis des Programms, die strikte Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Affiliate durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf das Recht des Programms dar, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

11.2. Änderungen, Ergänzungen, Streichungen oder handschriftliche Einfügungen in diese Vereinbarung sind nicht zulässig und werden vom Programm nicht anerkannt.

11.3. Kein Mitarbeiter oder Vertreter des Programms ist befugt, Änderungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung oder ihrer Bedingungen vorzunehmen oder zu vereinbaren.

12. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

12.1. Das Programm lehnt sämtliche Garantien, Bedingungen, Zusicherungen, Freistellungen und Gewährleistungen in Bezug auf jegliche Angelegenheit ab, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder stillschweigend bestehen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf jede Gewährleistung hinsichtlich Rentabilität, zufriedenstellender Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter).

12.2. Ungeachtet jeder anderen Bestimmung dieser Vereinbarung lehnt das Programm darüber hinaus sämtliche Verpflichtungen und Haftungen seitens des Programms sowie derjenigen, für die es rechtlich verantwortlich ist, für jegliche Schäden ab, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf indirekte, besondere und Folgeschäden, Anwalts- und Sachverständigenkosten sowie Gerichtskosten (selbst wenn das Programm auf die Möglichkeit solcher Schäden, Kosten oder Aufwendungen hingewiesen wurde), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.

12.3. Unter keinen Umständen haftet das Programm gegenüber dem Affiliate für Folgeschäden, indirekte, besondere, strafende oder zufällige Schäden oder für entgangenen Gewinn des Affiliates oder seiner Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Verlust von Goodwill, Nutzung oder Vertrauen auf die hierunter erbrachten Dienstleistungen, Unterbrechung anderer Arbeiten oder Beeinträchtigung anderer Vermögenswerte), die sich aus einer Verletzung oder Nichterfüllung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie, Vertragsverletzung, Falschdarstellung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder aus sonstigen Gründen ergeben.

12.4. Ohne die vorstehenden Bestimmungen einzuschränken, haftet das Programm nicht für ein Versagen oder eine Verzögerung, die zurückzuführen ist auf:

  • jede staatliche Maßnahme;
  • Feuer, Überschwemmung, Aufstand, Erdbeben, Stromausfall, Unruhen, Explosion, Embargo, Streiks, gleich ob rechtmäßig oder unrechtmäßig, Arbeits- oder Materialmangel;
  • Unterbrechungen des Transports jeglicher Art;
  • Arbeitsverlangsamung;
  • Handlungen oder Unterlassungen des Affiliates oder Dritter;
  • Ausrüstung oder Software des Affiliates und/oder Dritter;
  • jede andere Bedingung, die die Produktion oder Lieferung in irgendeiner Weise außerhalb der Kontrolle des Programms beeinträchtigt.

13. Kündigung

13.1. Das Unternehmen kann diese Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen kündigen. Das Unternehmen kann, ist jedoch nicht verpflichtet, den Affiliate über eine solche Kündigung zu informieren.

13.2. Unbeschadet der Rechte des Unternehmens aus dieser Vereinbarung, einschließlich des Kündigungsrechts, kann das Unternehmen diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung nach Mitteilung kündigen oder aussetzen, wenn es der Auffassung ist, dass der Affiliate aus irgendeinem Grund nicht geeignet ist, am Programm teilzunehmen.

13.3. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Gründe für eine solche Aussetzung oder Kündigung offenzulegen. Sofern das Unternehmen die Gründe offenlegt, kann es sämtliche Zahlungen oder Provisionen, die dem Affiliate andernfalls zustehen würden, reduzieren, einbehalten oder aufheben.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Das Programm kann diese Vereinbarung ohne vorherige Zustimmung des Affiliates abtreten. Der Affiliate darf diese Vereinbarung nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Programms abtreten.

14.2. Das Programm behält sich das ausschließliche Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu überarbeiten. Änderungen oder Ergänzungen treten unmittelbar mit ihrer Veröffentlichung auf den Ressourcen des Unternehmens in Kraft. Das Unternehmen kann, ist jedoch nicht verpflichtet, den Affiliate über solche Änderungen zu informieren.

14.3. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, diese Vereinbarung sowie die Ressourcen des Unternehmens regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen, und die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach Veröffentlichung von Änderungen gilt als Annahme der neuen Version der Vereinbarung.

14.4. Die auf der Website des Programms veröffentlichte Version dieser Vereinbarung gilt als maßgebliche und verbindliche Version.

14.5. Falls der Affiliate den aktualisierten Bedingungen nicht zustimmt, besteht das einzige Rechtsmittel darin, die Teilnahme am Programm zu beenden.

14.6. Sprache. Diese Vereinbarung ist in englischer Sprache abgefasst. Übersetzungen dieser Vereinbarung dienen ausschließlich der Vereinfachung und können unter Verwendung automatisierter Übersetzungstools erstellt werden. Im Falle von Unstimmigkeiten, Mehrdeutigkeiten oder Widersprüchen zwischen der englischen Version und einer übersetzten Version ist die englische Version maßgeblich und rechtlich verbindlich.

14.7. Anwendbares Recht.
Diese Vereinbarung sowie sämtliche außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen, ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Vorschriften.